bild Kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht

Betriebliche Mitbestimmung, die Anwendbarkeit von Tarifverträgen und Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsgremien können sich auf Ihre Arbeitsbeziehungen positiv auswirken. Aber die gesetzlich vorgesehene Ausbalancierung der Kräfte hängt davon ab, dass alle sich an die Regeln halten. Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Personalvertretung (z.B. Wahlen, Zuordnungs- und Zuständigkeitsfragen, Mitbestimmungsrechte, Gestaltung und Ablösung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Codes of Conduct oder HR Policies) und verhandeln mit Ihnen oder für Sie mit Betriebsräten, Personalräten oder kirchlichen Mitarbeitervertretungen. Als Spezialisten beschäftigen wir uns vielfach mit der kollektivrechtlichen Regelung neuer oder interdisziplinär anspruchsvoller Themen wie z.B. Arbeitnehmerdatenschutz, Whistle Blowing/ Compliance, Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Gleichbehandlung/ Antidiskriminierung oder betriebliche Altersversorgung. Wir beraten zu Fragen des Tarifrechts (z.B. Fragen der Tarifgeltung und Tarifkonkurrenz, Tarifausstieg) und sind erfahren in der Gestaltung und Verhandlung von Haus-, Spezial- und Sanierungstarifverträgen mit Gewerkschaften. Wir vertreten Ihre Interessen auch prozessual in Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren sowie arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Im Bereich der Unternehmensmitbestimmung beraten wir u.a. zu gesellschaftsrechtlichen Strukturentscheidungen und zum Wahlverfahren der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat.

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