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Litigation

Nicht alle Rechtsstreitigkeiten lassen sich vermeiden. Materielle Ausschlussfristen und Rechtsmittelfristen können zum Handeln zwingen, man wird verklagt oder eine außergerichtliche Klärung bietet keine konkrete Perspektive: In diesen Fällen wollen Sie sich darauf verlassen können, dass renommierte und prozesserfahrene Anwälte Ihre Belange fundiert und streitbar vertreten. Wir sind umfassend und sehr häufig vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten tätig und gehören zu den wenigen Kanzleien, die Verfahren auch beim Bundesarbeitsgericht führen. In Angelegenheiten der Mitglieder von Unternehmensorganen führen wir Prozesse auch vor den Zivilgerichten sowie im Rahmen unserer arbeits- und sozialrechtlichen Spezialisierung regelmäßig vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten, z.B. wegen Kündigungszustimmungen nach MuSchG, BEEG, SGB IX oder bei Rechtsstreitigkeiten mit Kostenträgern nach dem SGB, BayKiBiG oder PfleWoqG. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei den sozial- bzw. verwaltungsrechtlichen Vorverfahren (Widerspruchsverfahren), gerichtlichen Mediations- und Schiedsstellenverfahren. Auch wenn wir viel und gerne als Prozessanwälte unterwegs sind, suchen wir dennoch stets nach der im Einzelfall besten Option und sind stolz darauf, dass zwei unserer Partner als zertifizierte Wirtschaftsmediatoren tätig sind. Wir können in vielen Fällen eine erfolgversprechende Alternative anbieten, um bei „verhärteten Fronten“ einvernehmliche Lösungen zu vermitteln.

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