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Sozialrecht

Wir beraten Arbeitgeber in sämtlichen Leistungs-, Beitrags- und Organisationsfragen des Sozialrechts. Den Schwerpunkt bildet das Sozialversicherungsrecht, häufig betrifft dies die Sozialversicherungspflicht (Scheinselbständigkeit, Organpersonen), die Verbeitragung von Vergütungsbestandteilen, sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen und Beitragsnachforderungen oder die Beitragsoptimierung von Arbeitszeit-, Vergütungs- und Versorgungsmodellen. Unterstützung leisten wir auch bei der Inanspruchnahme staatlicher Förderungen für Arbeitgeber (z.B. der Bundesagentur für Arbeit), bei der Abklärung von Arbeitsunfähigkeit bzw. Entgeltfortzahlung mit Krankenkasse und MDK sowie in Fragen des betriebsbezogenen Behinderten- und Eingliederungsrechts nach dem SGB IX. Einrichtungen und Träger des Sozial- und Gesundheitswesens sowie Kommunen beraten wir außerdem zu versorgungs-, organisations-, vergütungs- und finanzierungsrechtlichen Fragen, z.B. im Zusammenhang mit Aufsichts-, Kontroll- und Prüfvorgängen einschließlich von Belegprüfungen sowie bei der Verhandlung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen. Insbesondere sind wir häufig tätig, wenn es um das Heimrecht (PfleWoqG, WBVG) oder die Investitions- oder Betriebskostenförderung geht (z.B. nach dem BayKiBiG, PfleWoqG). In allen vorgenannten Bereichen führen wir für unsere Mandanten auch Antrags- und Widerspruchsverfahren sowie Prozesse vor Sozial- und Verwaltungsgerichten, ggf. auch Schiedsstellenverfahren oder leistungsrechtliche Musterprozesse.

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