Kriterien für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG
26.10.2020
Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
23.11.2020

Wir suchen Verstärkung (m/w/d)

Sie möchten anwaltlich im Arbeitsrecht tätig sein und „ganz nah dran“ am Mandat? Sie stellen sich ein Expertenumfeld vor, in dem hochwertige Präzisionsarbeit geleistet wird? Sie wünschen sich kurze Wege, messbare Erfolge und Teamatmosphäre?

Wir verfolgen einen organischen, kontinuierlichen Wachstumskurs und freuen uns an beiden Standorten immer über Bewerbungen von Rechtsanwälten (m/w/d) mit oder ohne Berufserfahrung. Aktuell suchen wir besonders dringend für unseren Standort München einen Kollegen (m/w/d) mit bereits mehreren Jahren einschlägiger anwaltlicher Tätigkeit, idealer Weise mit Fachanwaltszulassung im Arbeitsrecht, mit oder ohne eigene Mandate. Als bundesweit tätige Fachkanzlei für Arbeitsrecht mit vielseitigem und sehr interessantem Mandatsportfolio und einem hervorragenden Ruf in vielen arbeitsrechtlichen Spezialgebieten bieten wir Ihnen ein beratend wie forensisch äußerst anspruchsvolles Betätigungsfeld und ideale Bedingungen für Ihre berufliche Profilierung und Entwicklung. Wir arbeiten für Unternehmen vom internationalen Konzern bis zum kleineren Mittelständler, aber auch für Organpersonen und Führungskräfte sowie für zahlreiche öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen. Sie finden bei uns ein ausnehmend freundschaftliches Arbeitsklima, optimale Förderung und konkrete Perspektiven auf die Beteiligung an der Partnerschaft.

Überdurchschnittliche juristische Examina werden erwartet, Promotion oder LL.M. ist von Vorteil. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit dem Vermerk „persönlich“ an die zuständigen Partner Dr. Brigitte Huber und Christian Betz-Rehm oder Sie nehmen mit uns über job@maat-rechtsanwaelte.de Kontakt auf. Selbstverständlich werden alle Bewerbungen vertraulich behandelt.

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