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Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber wissen um die zunehmende Relevanz und das enorme Potential der betrieblichen Altersversorgung. Bei uns finden Sie mit sechs auf dieses interdisziplinär komplexe Thema spezialisierten Partnern und Counsels eines der stärksten Anwaltsteams im Markt. Wir beraten bei der Einführung und Aktualisierung von Versorgungssystemen in allen Durchführungswegen und gestalten Pensionsordnungen und Leistungspläne (ggf. unter Einbeziehung externer Versorgungsträger), Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zur Altersabsicherung ebenso wie individuelle Versorgungszusagen und Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Bei der Ablösung und Neuordnung, Vereinheitlichung oder Schließung bestehender Versorgungssysteme zeigen wir Gestaltungsmöglichkeiten auf, begleiten die Verhandlungen mit den kollektiven Gremien und unterstützen bei der Umsetzung. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf die Übertragung sowie Auslagerung und das Funding von Versorgungsverpflichtungen (z.B. CTA, Pensionsfonds, Rentnergesellschaft). Wir analysieren Risiken bestehender Versorgungssysteme und entwickeln Lösungen zur Risikobegrenzung im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und im Rahmen des Risikomanagements. Ebenso unterstützen wir bei der Anwendung und Auslegung von Versorgungsregelungen sowie bei der Anpassungsprüfung von Betriebsrenten. Im Streitfall übernehmen wir die Prozessvertretung vor den Arbeits- und Zivilgerichten in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Wir sind Mitglied der aba (Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Altersversorgung) sowie der International Pension & Employee Benefits Lawyers Association (IPEBLA) und dort in Ausschüssen bzw. Arbeitskreisen aktiv.

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