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Geschäftsführer und Vorstände

Rechtsfragen der Vertragsbeziehungen zu Organmitgliedern oder der Vergütung von Top Executives berühren häufig Schnittstellenbereiche, in denen handels-, gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte, ggf. sogar spezielle Rahmenbedingungen bestimmter Branchen (z.B. Institutsvergütungs-, Maklerrecht, ggf. auch Beamtenrecht) mit dem Dienst- oder Arbeitsrecht und Sozialrecht komplexe Gemengelagen bilden. Genau hier liegt eine unserer besonderen Stärken. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Führungskräfte bei der Gestaltung und Verhandlung ihrer Vertragsbeziehungen. Insbesondere gilt dies für die Arbeits- bzw. Dienstverträge von Geschäftsführern, Mitgliedern des Vorstands oder Aufsichtsrats sowie leitender Angestellter. Dazu gehören gerade auch die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile, Vereinbarungen zu Unternehmensbeteiligungen und Regelungen zur Absicherung sozialer Risiken, namentlich zur betrieblichen Altersversorgung. Wir klären Fragen der Organpflichten und Organhaftung, machen Schadensersatzansprüche geltend oder wehren diese ab. Bei der Beendigung und Abwicklung der Vertragsbeziehungen und der Organstellung beraten wir zu allen damit verbundenen rechtlichen und strategischen Fragen und führen im Streitfall die gerichtlichen Verfahren vor Zivil- oder Arbeitsgerichten.

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