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Ausgezeichnet!

WirtschaftsWoche und brand eins /thema zählen uns erneut zu den Top-Kanzleien

maat wurde von der WirtschaftsWoche erneut als „Top-Kanzlei für Arbeitsrecht“ ausgezeichnet. Namentlich werden unsere Partner Thomas Bader, Dr. Johannes Späth und Dr. Rainer Thum als „Top-Anwälte“ für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht genannt. Der Bewertung liegt eine breit angelegte Recherche im Peer-Review-Verfahren zugrunde, bei der die WirtschaftsWoche zusammen mit dem Handelsblatt Research Institute die bei Experten (Fachkollegen und/oder Unternehmen) renommiertesten Arbeitsrechtspraxen ermittelt. Die Auswahl der genannten Kanzleien und Anwälte beruht auf einer Auswertung von mehreren tausend Stimmen anhand der Anzahl und Begründung von Empfehlungen. Insofern sind wir durchaus stolz, zu den besten Arbeitsrechtskanzleien gezählt zu werden und mehrere Partner als „Top-Anwälte“ herausgestellt zu sehen.

Auch der Branchenreport brandeins /thema (Ausgabe ebenfalls vom 14.05.2021) hat uns wieder in die Liste der „Besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland“ aufgenommen. Die Empfehlung im Bereich Arbeitsrecht beruht auf gemeinschaftlich von brand eins und Statista aufwändig recherchierten Daten. Deren jährliche Erhebungen sind rein kanzleiorientiert und nicht personenbezogen; das Format erhebt den Anspruch, die besten Dienstleister bestimmter Branchen zu ermitteln und Märkte transparenter zu machen (Ergebnisse online interaktiv abrufbar unter https://www.brandeins.de/magazine/brand-eins-thema/wirtschaftskanzleien-2021/interaktive-deutschlandkarte-und-bestenliste).

Dass wir auch in diesem Ranking seit Jahren unter den besten Arbeitsrechtskanzleien gelistet und hervorragend bewertet sind, freut und bestätigt uns sehr. Auch im FOCUS Spezial „Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien“ sind wir seit Jahren als Top-Wirtschaftskanzlei für den Bereich Arbeitsrecht gelistet (FOCUS Spezial vom 05.09.2020).

Es freut uns sehr, dass wir von den genannten Wirtschaftsmagazinen regelmäßig ausgezeichnet werden und wir gratulieren den als Top-Anwälte namentlich erwähnten Kollegen herzlich. Bei allen Mandanten und Kollegen, die durch die Beantwortung der durchgeführten Befragungen dazu beigetragen haben, bedanken wir uns für die Anerkennung.

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