Dr. Cornelia Marquardt
Rechtsanwältin, Partnerin - Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seit 1999 berät Dr. Cornelia Marquardt Unternehmen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht – erst in einer mittelständischen Kanzlei, dann gut 20 Jahre bei Norton Rose Fulbright, wo sie u.a. die Praxisgruppe Arbeitsrecht für Europe/Asia/Middle East leitete. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediatorin und Mitautorin mehrerer Standardwerke zum Arbeitsrecht. Sie wird namentlich empfohlen in den Rankings von WirtschaftsWoche (“TOP Anwälte für Arbeitsrecht”) und Handelsblatt (“Beste Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland”).
Dr. Cornelia Marquardt begleitet deutsche und internationale Unternehmen (v.a. Technologie, Pharmazie und Consumer Brands) sowie Finanzinstitute und Verlage bei Umstrukturierungen, internen Ermittlungen und als Sparringspartner im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft. Sie vertritt sie in Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften sowie vor sämtlichen deutschen Arbeitsgerichten. Zusätzlich verfügt Frau Dr. Marquardt über umfassende Erfahrung in der (auch grenzüberschreitenden) Transaktionsberatung.