Nach erster Befassung mit Arbeitsrechtsthemen in einer führenden Wirtschaftskanzlei während des Referendariats begann Dr. Kinzinger seine anwaltliche Laufbahn bei einer auf die gesellschafts- und arbeitsrechtliche Beratung von mittelständischen Unternehmen spezialisierten Kanzlei. Danach war er im Bereich Arbeitsrecht bei einer internationalen Großkanzlei tätig, wo er insbesondere den Beschäftigtendatenschutz bearbeitete. Seit Januar 2023 ist er bei maat.
Seine Tätigkeit als Rechtsanwalt umfasst das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Er berät vorwiegend große und mittelständische Unternehmen in allen Fragen der Begründung, Durchführung, Übertragung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ein besonderer Interessenschwerpunkt liegt in sämtlichen Fragen der arbeits- und datenschutzrechtlichen Compliance, den Dr. Kinzinger mit seiner Dissertation zur „Strafbewehrten Arbeitnehmerüberwachung“ vertiefen konnte.